In unserer Arbeit konzentrieren wir uns insbesondere auf das Verhalten von Hunden im Hinblick auf gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit.
Wenn es zu einem Vorfall gekommen ist oder eine objektive Wertermittlung erforderlich ist, ist es ratsam, das Fachwissen eines Sachverständigen hinzuzuziehen, um für die Folgemaßnahmen der Behörden vorbereitet so sein.
Einzugsgebiet: Niederbayern/Oberpfalz
Zertifiziert nach DGuSV e.V.
Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband
Im Kontext des bayerischen Gesetzes zur Haltung von Hunden, insbesondere in Bezug auf sogenannte „Kampfhunde-Rassen“ gemäß Art. 37 des LStVG, wird ein umfassendes Gutachten zum Wesenstest für Hunde verfasst. Dieses Gutachten soll als Grundlage für die Beantragung einer Haltergenehmigung oder eines Negativzeugnisses dienen und richtet sich an Gemeinden, Sicherheitsbehörden sowie Veterinärämter.
Der Wesenstest sollte ab dem 18. Lebensmonat des Tieren abgelegt werden.
Dennoch muss ein vorläufiges Negativzeugnis bei der zuständigen Gemeinde beim Kreisverwaltungsreferat, beantragt werden, durch das die Haltung des Tiers legitimiert wird.
Im Rahmen der Hundehaltung gibt es unterschiedliche rechtliche Vorgaben, die sowohl die Halter von Hunden als auch die Kommunen betreffen. Insbesondere sind hier Artikel 18 und 37 des Landesstrafvollzugsgesetzes (LStVG) sowie § 143 des Strafgesetzbuches (StGB) von Bedeutung. Dieses Gutachten beschäftigt sich mit der phänotypischen Beurteilung von Hunden zur Rassebestimmung sowie der Wertermittlung eines Hundes für Versicherungsgesellschaften.
Gutachen für:
- Gerichte
- Wertgutachten des Hundes
- Privatgutachten
- Zur Rassebestimmung
Im deutschen Rechtssystem ist die Vergütung von Sachverständigen und Gutachtern im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, wie die Kosten für Gutachten in verschiedenen rechtlichen Verfahren abgerechnet werden.
Alle Abrechnungen im diesem Bereich erfolgen nach der Anlage 1, Abrechnung nach JVEG von 2021 § 9 Absatz 1 Satz 1) Berufsgruppe 35
Diese erfolgen im Stundenbereich
Fahrtkosten werden je gefahrener Kilometer mit 0,35 Euro gem. JVEG von 2021 von § 5 in Rechnung gestellt.
Weitere Entschädigungen gem. JVEG von 2021 von § 8 bis § 23
Willkommen auf der Informationsseite zum Wesenstest für Hunde, die als „Kategorie 2 Hund“ eingestuft werden. Wenn Sie als Halter nachweisen möchten, dass Ihr Hund nicht gesteigert aggressiv und gefährlich ist, benötigen Sie ein Sachverständigengutachten, auch bekannt als Wesenstest.
Voraussetzungen für den Wesenstest
- Alter des Hundes: Der Hund sollte mindestens 18 Monate alt sein, um am Wesenstest teilnehmen zu können.
- Vorläufiges Negativzeugnis: Bis zur Durchführung des Wesenstests kann ein vorläufiges, zeitlich befristetes Negativzeugnis ausgestellt werden, das Ihnen die rechtmäßige Haltung Ihres Hundes bis zum Test ermöglicht.
Ablauf der Wesenstestung
Für die Wesenstestung komme ich zu Ihnen nach Hause. Dies ist notwendig, da eine Überprüfung im Halteranwesen vorgeschrieben ist. Die Überprüfung erfolgt in zwei Richtungen:
1. Aggressivität und Gefährlichkeit: Es wird festgestellt, ob es sich um einen Hund mit gesteigerter Aggressivität handelt, also um einen sogenannten „Kampfhund“.
2. Sicherheitsrechtliche Auflagen: Hierzu zählen beispielsweise Leinenpflicht, Beißkorbpflicht und sichere Unterbringung des Hundes.
Hierbei werde ich Ihren Hund in verschiedenen Situationen begutachten, sowohl in Ihrem Anwesen, als auch außerhalb dessen.
Nach dem Wesenstest
Nach der Durchführung des Tests erhalten Sie eine Ausfertigung des Gutachtens. Dieses legen Sie zusammen mit dem Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses bei Ihrer Stadt oder Gemeinde vor. Nach Prüfung des Gutachtens durch das Veterinäramt wird das Negativzeugnis ausgestellt, und Sie können die unterstellte „Kampfhundeeigenschaft“ widerlegen.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Einstufung Ihres Hundes von der Erteilung des Negativzeugnisses abweichen kann.
Kontakt
Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin für den Wesenstest vereinbaren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der rechtlichen und sicheren Haltung Ihres Hundes zu helfen.
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